Unterstützung einer kreisweiten, Kommunengrenzen überschreitenden Einführung eines On-Demand-Verkehrs im ÖPNV
Antrag zum Ausschuss für Verkehr
01.03.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP im Rhein-Erft-Kreis beantragen für die Sitzung des Ausschusses für den o. g. Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen und stellen hierzu nachfolgenden Antrag zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Zur Unterstützung einer kreisweiten – wenn möglich auch Kommunengrenzen überschreitenden – weiterführenden Implementation eines On-Demand-Verkehrs im ÖPNV ist in den Kreishaushalt in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 – zweckgebunden für das Projekt Mobile der REVG – jeweils ein Betrag von 100.000 Euro p. a. einzustellen.
Bei der kreisweiten Einführung, mit deren Umsetzung die REVG zu beauftragen ist, sollen gleich zu Beginn einheitliche Bedienstandards, z.B. hinsichtlich zeitlicher Rahmenbedingungen, Fahrzeugvorhaltung, jeweiligen Zielgebieten, angestrebt werden, die auch im kommenden Nahverkehrsplan verankert werden sollen.
Begründung:
Die REVG hat im Laufe des Jahres 2022 im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises und in Abstimmung mit der Stadt Erftstadt, auf dem Stadtgebiet von Erftstadt, ein On-Demand-Angebot gestartet. Die ersten Monate zeigen eine deutliche Steigerung der Fahrgastzahlen in diesem ÖPNV-Segment, welches das klassische Anruf-Sammeltaxi (AST) ersetzt, im Stadtgebiet Erftstadt, auf. Die erfreuliche Nachfrage führt jedoch auch zu höheren Vorhaltekosten, die sich aber insbesondere durch ein kreisweites, mit einheitlichen Rahmenbedingungen versehenes On-Demand-Angebot reduzieren ließen.
Dem Vernehmen nach denken bereits weitere Kommunen über die Einführung des von der REVG angebotenen On-Demand-Angebotes nach.
Um schnellstmöglich ein kreisweites Angebot zu schaffen, erscheint es sinnvoll, dass der Kreis als ÖPNV-Aufgabenträger, ähnlich wie beim Fahrradmietsystem, mit einer „Anschubfinanzierung“ den kreisweiten Systemstart unterstützt und hierfür der REVG, entsprechende Mittel zur Verfügung stellt. Die REVG soll zum Projektfortschritt regelmäßig in ihren Gremien und in den Verkehrsgremien des Kreises berichten.