Haushaltsberatungen: Stärkung der Verbraucherberatung im Rhein-Erft-Kreis/Verbraucherzentrale NRW/Bergheim

Antrag zum Kreisausschuss

11.11.2022 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Koalitionsfraktion von CDU, GRÜNEN und FDP im Rhein-Erft-Kreis beantragen zur Sitzung des Kreisausschusses am 01.12.20022, o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und stellen hierzu nachfolgenden Antrag zur Abstimmung. Der Antrag ist nach erfolgter Befassung durch den Ausschuss an den Kreistag zur weiteren Beschlussfassung weiterzuleiten.

Beschlussentwurf:

Der Ausschuss beschließt, zur Stärkung der Verbraucherberatung im Rhein-Erft-Kreis eine 0,5 Stelle für die Verbraucherzentrale NRW / Bergheim zu finanzieren, die notwendigen zusätzlichen Mittel in Höhe von ca. 10.000 € in den Haushalt 2023/2024 sowie in der langfristigen Finanzplanung einzustellen. Bei der Einstellung der notwendigen Mittel ist zu berücksichtigen, dass der finanzielle Mehrbedarf mit Landesmitteln in Höhe von 50 % ergänzend finanziert wird.

Begründung:

Diese Stellenkapazität in der Verbraucherzentrale Bergheim ist strukturell nicht mehr bedarfsgerecht. Angesichts der Diversifizierung der Zugangswege und der anhaltend hohen Verbrauchernachfrage, insbesondere nach Rechtsberatung und -vertretung, ist mit dieser Ausstattung keine zeitgemäße Verbraucherberatung mehr leistbar. Die Verbraucheranliegen werden zunehmend komplexer bei zugleich steigenden Anteilen von Ratsuchenden ohne Selbsthilfepotenzial, der im Zuge der Corona-Pandemie und einhergehenden deutlich gesteigerten Nachfrage nach unabhängigem Verbraucherrechtsrat und nach Hilfestellung bei wirtschaftlichen Problemlagen vor dem Hintergrund der Energiepreise, die viele Haushalte mittlerweile finanziell belasten und überfordern, verstärkt wird.

Die Beratungsstelle Bergheim verfügt für das gesamte Spektrum örtlicher Verbraucherberatung derzeit lediglich über eine 1,0 Leitungsstelle im Basisangebot der Allgemeinen Verbraucherberatung. Mit nur einer Planstelle werden alle im Rahmen der Allgemeinen Verbraucherberatung anfallenden Beratungstätigkeiten einschließlich der vollständigen Abdeckung der offenen persönlichen und telefonischen Sprechzeiten sowie aller zusätzlichen umfangreichen und zusätzlichen Dienstleistungen, Hilfestellung geleistet.

Für einen Ausbau der Beratungskapazitäten um eine 0,5 Stelle Verbraucherberatung (Entgeltgruppe 9b TV-L) kalkuliert die Verbraucherzentrale NRW mit einem Mehrbedarf in Höhe von ca. 40.000 € pro Jahr (Personal-, Sach- und Gemeinkosten), der jeweils zur Hälfte seitens des Rhein-Erft-Kreises und seitens des Landes Nordrhein-Westfalen zu tragen wäre. Seit etwa zehn Jahren fördert der Kreis die Durchführung von Bildungseinheiten an den kreisangehörigen Berufskollegs mit bis zu 10.000 € pro Schuljahr, so dass sich der eigentliche Mehrbedarf aus dem Kreishaushalt zur Realisierung einer festen zusätzlichen 0,5 Stelle auf lediglich ca. 10.000 € p. a. belaufen würde.

Diese kommunalen Mittel könnten über die Verankerung in der institutionellen Förderung der Verbraucherberatung und über den verlässlichen Aufbau einer 0,5 Stelle mit Landesmitteln verdoppelt werden.

			

				
				

Dr. Christian Pohlmann

Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

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