Beitritt des Rhein-Erft-Kreises zu „d-NRW AöR“

Anfrage zum Ausschuss für digitale Infrastruktur und IT

10.11.2021 Anfrage FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Milios,

zur Sitzung des Ausschusses für Digitale Infrastruktur und IT am 17. November 2021, beantragen wir o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und bitten die Verwaltung die folgende Frage zu beantworten:

  • Inwieweit würden sich aus einem Beitritt zu „d-NRW AöR“ Möglichkeiten des gegenseitigen Leistungsaustausches und der damit verbundenen Synergieeffekte ergeben, insb. wenn dadurch der Rhein-Erft-Kreis auch die Möglichkeit hat, Aufträge im öffentlichen Bereich von d-NRW anzunehmen und umzusetzen, bzw. selbst von Leistungen anderer Gesellschafter partizipieren zu können?

Begründung:

Gerade der Abbau bürokratischer Hürden und Verwaltungsvereinfachungen verlangt übergreifende Lösungen, um der Entwicklung des E-Governments auch im Rhein-Erft-Kreis weitere Impulse geben zu können, was auch bedeutet, dass der regionale wie landesweite Dialog gestärkt und ausgebaut werden muss. Um dabei eine ebene übergreifende und medienbruchfreie Zusammenarbeit zu gewährleisten, die im Laufe der Entwicklung die wichtigste Bedeutung darstellt, setzen mittlerweile eine steigende Anzahl von Kommunen und Kreisen auf die Expertise von „d-NRW AöR“, bzw. empfehlen aus strategischen Gründen immer mehr Verwaltungen in den jeweiligen Kommunen und Kreisen den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger.

Jeweilige Vorteile werden bei einem Beitritt zu „d-NRW AöR“ die Erfahrungen der bereits teilnehmenden oder beigetretenen Mitglieder benannt, so dass sich die „d-NRW“ in den letzten Jahren bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und unabhängige Durchführungsinstanz bewährt hätte. Außerdem initiiert und begleitet sie Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Governments. So entstanden beispielsweise Projekte oder Portale wie der Vermarkteplatz NRW, das Meldeportal für Behörden, die Verwaltungssuchmaschine NRW oder KiBiz.web. Eine wesentliche Zielsetzung ist demnach ein Anstoßen und Umsetzen von verwaltungsübergreifenden E-Government-Lösungen an der Schnittstelle von Land und Kommunen in NRW.

Insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Gestaltung von Rahmenbedingungen sowie IT-Lösungen gehören vor dem Hintergrund des E-Government-Gesetzes NRW dabei zum Kernthema, so dass diese entsprechend entwickelten und bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen allen Gesellschaftern dann auch zur Verfügung stehen.

Der Beitritt führt zu einer einmaligen Einlage in Höhe von 1.000 EUR als Beteiligung am Stammkapital. Laufende Kosten entstehen nicht. Bei einer evtl. Kündigung der Mitgliedschaft wird die Einlage (ohne einen möglichen Zinsertrag) wieder ausgezahlt.