Antrag auf personellen Ausbau und finanziellen Ausgleich der defizitären kreisweiten trägerübergreifenden Schuldnerberatung, Drucksache 3/2021 1. Ergänzung,
Antrag zum Kreisausschuss
12.05.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP beantragen, um Klarheit über die Beratungen zum Themenbereich coronabedingter Mehrbedarf bei der Schuldenberatung zu erhalten, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussentwurf:
Der Kreistag beschließt für die kreisweite trägerunabhängige Schuldnerberatung eine Aufstockung des Zuschusses insbesondere für die „Coronafolgenberatung für Verschuldete“ für die Jahre 2021 und 2022 um insgesamt 100.000 EUR, davon 50.000 EUR im Haushaltsjahr 2021 und 50.000 EUR im Haushaltsjahr 2022. Das entspricht einem Zuschuss im Haushaltsjahr 2021 von 258.107,48 EUR sowie einem Zuschuss im Haushaltsjahr 2022 von 258.107,48 EUR, insgesamt also 516.214,96 EUR für die beiden Haushaltsjahre im Produkt 05.351.01 „Sonstige soziale Leistungen“ bei Sachkonto 5318000/7318000.
Begründung:
Zum 01.01.2014 wurde mit den Schuldnerberatungsstellen ein (Folge-) Vertrag über die weitere Bezuschussung für die Dauer von vier Jahren (d.h. bis zum 31.12.2017) mit der Option der Verlängerung um weitere fünf Jahre (d.h. bis zum 31.12.2022) abgeschlossen. Im Jahr 2021 beträgt der Zuschuss 208.107,48 EUR entsprechend der vereinbarten Stellenverteilung (insgesamt 7,08 Stellen).
Mit Schreiben vom 18.11.2020 beantragt das Diakonische Werk im Namen der Trägerkonferenz der Schuldnerberatungsstellen darüber hinaus einen kurzfristigen personellen Ausbau der kreisweiten trägerübergreifenden Schuldnerberatung. Das Diakonische Werk begründet den Antrag mit „derzeit signifikant steigendem Beratungsbedarf“ auch in der Folge der Pandemie.
Auch die Clearingstelle empfiehlt „aufgrund des durch die Pandemie zu erwartenden Mehrbedarfs, grundsätzlich den Ausbau der kreisweiten trägerübergreifenden Schuldner- und Insolvenzberatung“.
Über einen grundsätzlichen Ausbau der kreisweiten trägerübergreifenden Schuldner- und Insolvenzberatung wird mit Neuverhandlungen zum Auslaufen der Rahmenverträge zum 31.12.2022 zu sprechen sein. Der Kreistag anerkennt, dass die aktuelle Entwicklung und die damit verbundenen Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich aufzeigen, dass der Beratungsbedarf gestiegen ist und somit auch der Druck auf die jeweiligen Beratungsstellen. Der Kreistag beschließt deshalb die Aufstockung des Zuschusses an die Schuldner- und Insolvenzberatung für die Haushaltsjahre 2021 und 2022.
Dr. Christian Pohlmann
Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion
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