Implementierung der Anonymen Spurensicherung

Antrag zum Ausschuss für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

30.07.2020 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Hermes,

die Koalitionsfraktionen von CDU, GRÜNE und FDP im Rhein-Erft-Kreis beantragen, zur Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz am 19.08.2020 o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und stellen hierzu nachfolgenden Antrag zur Abstimmung.

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Haushaltsplanungen für den HH 2021 einen Betrag von 5.000 € für die Implementierung der Anonymen Spurensicherung (ASS) im Rhein-Erft-Kreis im Haushalt vorzusehen.

Begründung:

Bereits mit Antrag vom 29.08.2019 (DS 289/2019 2. Ergänzung) hatten die Koalitionsfraktionen von CDU,  GRÜNE und FDP die Verwaltung beauftragt, mit den Krankenhäusern im Rhein-Erft-Kreis, die über eine Geburtshilfestation verfügen, Gespräche zu führen, wie an diesen Krankenhäusern die Anonyme Spurensicherung (ASS) eingeführt werden kann. Herfür infrage kommen das St. Katharinen-Hospital in Frechen und das Marienhospital in Brühl.

In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 30.10.2019 teilte die Verwaltung mit, dass das St. Katharinen-Hospital seine Bereitschaft signalisiert habe, die Anonyme Spurensicherung anzubieten. Das Marienhospital habe diese Bereitschaft nicht gezeigt.

Zum 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten.Dies beinhaltet u.a. Regelungen zur ASS (vgl. §27 Abs. 1 und §132k SGB V), wodurch nun auch Leistungen zur anonymen und vertraulichen Spurensicherung am Körper zur Krankenbehandlung gehören.

Die Einzelheiten zur Vergütung und Abrechnung sowie de Form und der Inhalt der Abrechnungsverfahren sollen in Verträgen zwischen den Ländern und den Krankenkassen bzw. geeigneten Einrichtungen festgehalten werden. Hierdurch soll eine unmittelbare Abrechnung mit den Krankenkassen ermöglicht werden, um so die Wahrung der Anonymität der Versicherten zu gewährleisten. Mögliche Transportkosten (Taxifahrten) von Betroffenen zu einem entsprechenden Krankenhaus, in dem das ASS-Angebot vorgehalten wird, sind nicht inbegriffen.

Zu Jahresbeginn wurden die Verhandlungen zügig vorbereitet, konnten dann allerdings aufgrund der Corona-Krise nicht fortgeführt werden. Es ist noch nicht vorhersehbar, wann mit einem Vertragsabschluss gerechnet werden kann.

Damit bis zu einer übergreifenden, vertraglichen Lösung aber die Implementierung des ASS-Angebotes im Rhein-Erft-Kreis möglich wird, soll ein Betrag von 5.000 Euro im Haushalt 2021 eingestellt werden, um entsprechend anfallende Kosten von Betroffenen übernehmen zu können. Die Abwicklung der Abrechnung sollte über die Gleichstellungsbeauftragte des Rhein-Erft-Kreises erfolgen.

			

				
				

Dr. Christian Pohlmann

Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

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Tamer Kandemir

Sachkundiger Bürger

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