Grundsteuer-Chaos noch nicht überwunden

FDP-Anfrage an NRW-Landesregierung zeigt massive Schwächen der Reform auf

31.01.2024 Meldungen FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Die Finanzen unter die Lupe nehmen

Die Grundsteuerreform bleibt ein landesweites Reizthema. Während Bürgerinnen und Bürger mit der zu komplizierten neuen Grundsteuererklärung hadern, klagt die Finanzverwaltung über eine enorme Arbeitsbelastung im Zuge der Reform. Um die konkrete Faktenlage bei den Finanzämtern Bergheim und Brühl zu klären und Transparenz in die Angelegenheit zu bringen, hat die FDP-Abgeordnete Franziska Müller-Rech eine Anfrage an die schwarz-grüne Landesregierung gestellt. „Die Antwort auf unsere Anfrage zur Grundsteuerreform bei den Finanzämtern Bergheim und Brühl zeigt, dass die Probleme, die aus der überbordenden Bürokratie der Reform resultieren, noch immer nicht ausgestanden sind. Die Landesregierung muss das Grundsteuer-Chaos beenden“, fordert Müller-Rech.

Obwohl die bereits verlängerte Abgabefrist der Grundsteuererklärung in Nordrhein-Westfalen im Januar 2023 endete, wartet man allein beim Finanzamt Bergheim bei 5.260 wirtschaftlichen Einheiten und beim Finanzamt Brühl bei 6.786 wirtschaftlichen Einheiten noch immer auf eine Feststellungserklärung. Bei rund 4.900 dieser Einheiten hat das Finanzamt Bergheim und bei rund 5.2000 dieser Einheiten hat das Finanzamt Brühl daraufhin Schätzungen vorgenommen. Bedenkt man nun, dass bis zum 19. Dezember 2023 gegen 13,3% in Bergheim und gegen 13,6% in Brühl der bis dahin erledigten Grundsteuerwertfeststellungen Einsprüche erhoben worden sind, so wird deutlich, dass aufgrund der Vielzahl an Schätzungen weiterhin mit einer hohen Anzahl an Einsprüchen zu rechnen sein wird. Folglich wird die Arbeitsbelastung in den Finanzämtern Bergheim und Brühl auch zukünftig hoch bleiben.

Modell zu kompliziert, Wohnen wird teurer

„Die Immobilieneigentümer wehren sich – und das ist gut so. Die Finanzbeamtinnen und -beamten trifft keine Schuld; sie sind selbst Leidtragende einer planlosen Politik“, betont Christian Pohlmann, Fraktionsvorsitzender der FDP Rhein-Erft. Das Festhalten des zuständigen Finanzministers Dr. Optendrenk (CDU) am wertbasierten Scholz-Grundsteuermodell sei falsch. Dieses sei nicht nur zu kompliziert in der Berechnung, sondern würde auch das Wohnen unnötig verteuern, da Wohngrundstücke nach aktuellen Hochrechnungen steuerlich deutlich benachteiligt werden. Diese Mehrbelastung beim Wohnen sei die seit Jahren bekannte, automatische Konsequenz einer wertbasierten Grundsteuerberechnung im Vergleich zu einer flächenbasierten Berechnung.

Die FDP-Landtagsfraktion NRW engagiert sich für den Wechsel zu einem solchen flächenbasierten Modell, das einfacher und unbürokratischer wäre, und bereits in anderen Bundesländern erfolgreich etabliert worden ist. Die Landesregierung aus CDU und Grünen hat die FDP-Forderung jedoch abgelehnt.

Klagewelle verhindern

Die FDP-Fraktion NRW hat bereits im Sommer 2023 Musterverfahren zur Klärung der rechtlichen Streitigkeiten und eine Ruhendstellung der offenen Einsprüche beantragt. CDU, SPD und Grüne hatten dies bislang stets abgelehnt. „Nur so kann die drohende Klagewelle verhindert werden“, folgert Müller-Rech. Das Finanzministerium hat nun erstmals angekündigt zu prüfen, ob sich die bereits erhobenen Klagen für Musterverfahren eignen. Wenn dies der Fall ist, würden bereits anhängige oder neu eingehende Einsprüche laut Ministerium ruhend gestellt werden. Dies allein genüge allerdings nicht, sind sich die FDP-Abgeordnete und der liberale Vorsitzende der Kreistagsfraktion einig. Die noch ausstehenden Bescheide müssten dringend mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen werden, um weitere Einsprüche zu vermeiden. „Wäre dies von Anfang an so gehandhabt worden, hätten wir uns diese Einspruchswelle, die die Finanzämter lahmlegt, sparen können“, kritisiert Pohlmann.

			

				
				

Dr. Christian Pohlmann

Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

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