Erhöhung der Traglast für kreiseigene Brücken von derzeit 30 Tonnen auf 60 Tonnen

Antrag zum Verkehrsausschuss

08.11.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Fabian,

die Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP im Rhein-Erft-Kreis bitten, zu dem bereits o. g. Punkt der Sitzung des Verkehrsausschusses ergänzend nachfolgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen.

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss bekräftigt seinen Beschluss vom 30. Juni 2011 (DS 272/2011) und spricht sich in Fortentwicklung des seinerzeitigen Beschlusses für eine vernünftige und bedarfsgerechte Unterhaltung und Erhaltung der kreiseigenen Brücken aus. Ziel ist und bleibt es bei der Unter- und Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu wirtschaften und die notwendige Infrastruktur bereitzustellen, welche für angestrebte wirtschaftliche Wachstum des Kreises im Zuge des Strukturwandels essenziell ist.

Bezugnehmend auf Drucksache 285/2023 1. Ergänzung beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, dem Ausschuss vor jeder Überführung einer Brücke in die Brückenklasse 60 darzulegen, welche Mehrkosten dadurch entstehen und ob die Maßnahme am jeweiligen Standort wichtige Wegverschiebungen sicherstellt.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, alle Brücken mindestens im Zustand „noch ausreichend“ zu halten, wie in der Vorlage 285/23 1. Ergänzung darlegt.

Begründung:

Moderne Lastkraftwagen dürfen max. 42t, in bestimmten Fällen auch 44t wiegen. Ein Großteil der Brücken im Rhein-Erft-Kreis sind der Brückenklasse 30 zugeordnet, so dass sie immer nur von einem LKW passiert werden dürfen. Damit sich zwei LKW auf einer Brücke begegnen dürfen, muss die Brückeninfrastruktur von Brückenklasse 30 auf Brückenklasse 60 angehoben werden. Insbesondere für Schwerlasttransporte und für die Landwirtschaft hat dies einen praktischen Nutzen. Dieser Schritt wirkt sich positiv auf Warentransport und Mobilität im Rhein-Erft-Kreis aus und bringt Vorteile für die lokale Wirtschaft mit sich.

Jedoch glauben wir, dass eine pauschale Anhebung der Traglast auf Brückenklasse 60 nicht für alle Brücken im Kreis für notwendig oder sinnvoll ist. Es gibt Brücken, bei denen die Anhebung auf 60 Tonnen möglicherweise nicht wirtschaftlich oder erforderlich ist. Es ist wichtig, die individuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse jeder Brücke zu berücksichtigen.

Die Verwaltung möge daher bei jeder Einzelmaßnahme die zusätzlichen Kosten und den tatsächlichen Bedarf für die Anhebung der Traglast darstellen. Dies sollte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte und des Nutzens für die Gesellschaft erfolgen. So können Ressourcen effizienter eingesetzt und unnötige Kosten und Veränderungen an Brücken, bei denen die Anhebung auf 60 Tonnen nicht erforderlich ist, vermieden werden.

			

				
				

Hans Ehm

Sachkundiger Bürger

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