Breitbandabdeckung landwirtschaftlicher Betriebe

Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie

26.02.2020 Anfrage FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Könen,

zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie am 11. März 2020 beantragen wir, o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und bitten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie sind die landwirtschaftlichen Betriebe des Rhein-Erft-Kreises an das Breitband angebunden?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Betriebe so an das Breitband anzubinden, dass sie über die notwendige Anbindung verfügen, um ihren Betrieb digital unterstützt nach den geltenden Umweltvorschriften und wirtschaftlich zu führen?
  3. Welche der Betriebe könnten durch private Investoren „erschlossen“ werden?
  4. Welche der Betriebe können nur mit Hilfe einer Landes- und Bundesförderung „erschlossen“ werden?
  5. Wurden bereits Fördermittel beantragt oder ist die Beantragung von Fördermitteln geplant?

Begründung
Zur Einhaltung von Umweltvorschriften (z.B. gezielte, bedarfsgerechte Düngung) und zur Erreichung wirtschaftlicher Prozesse benötigen landwirtschaftliche Betriebe eine hinreichende Breitbandanbindung. Betriebe, deren Anbindung nicht wirtschaftlich von privaten Investoren zu realisieren ist, können Landes- und Bundesfördermittel beantragen.
Die entsprechende Antragsstellung wird häufig auf Kreisebene gebündelt und für alle Kommunen im Kreis erledigt.

Siehe: https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Lichtenau/3532165-Flaechenkommune-beteiligt-sich-am-kreisweiten-Internet-Ausbau-Lichtenau-macht-mit

Anlage

Zu den Fördermaßnahmen:

Breitband-Anschluss von Aussiedlerhöfen:
Aussiedlerhöfen liegen meist in sog. Weißen NGA-Flecken (Next Generation Access), Gebiete, in denen der Ausbau von Breitbandanschlüssen nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Bund und insbesondere Land fördern die Erschließung dieser weißen NGA-Flecken.

Einschlägig: Förderprogramm des Bundes und Förderung von NGA-Netzen im ländlichen Raum in NRW

Kumulierte Förderbedingungen
Förderzweck: Breitbandausbau für unterversorgte Gebiete (mit weniger als 30 MBit/s Downstreamrate), die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sog. weiße NGA-Flecken).

Förderart: Zuschuss für Schließung von Wirtschaftlichkeitslücke beim Breitbandausbau.
Betreibermodell: Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers für: Tiefbauarbeiten, Beratungsleistungen für Planung, Mitverlegung von Leerrohren bei anderweitig geplanten Erdarbeiten.
Zuwendungsempfänger: Gebietskörperschaften, in der das Projektgebiet liegt – Kommune, Landkreis, kommunaler Zweckverband.
Fördergebiet: Gebiete, die im NRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ formulierten Gebietskulisse liegen: Für Erftstadt zutreffend.
Fördersatz: Fördersatz beträgt 90 bis 100% (bei Kommunen in Haushaltssicherung) der zuwendungsfähigen Ausgaben, abzüglich des vom Bund zugrunde gelegten Bundesfördersatzes.

 

			

				
				

Bernhard von Rothkirch

Sachkundiger Bürger

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