Kosten für das „Haus der Bildung“ wirksam begrenzen

Antrag zum Kreistag

02.10.2024 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP im Rhein-Erft-Kreis stellen zum Tagesordnungspunktes A 23 „Kosten für das „Haus der Bildung“ wirksam begrenzen“ folgenden Antrag:

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beauftragt den fraktionsübergreifenden Arbeitskreis Hochbau mit dem erforderlichen engmaschigen politischen Controlling der anstehenden Maßnahmen der Sanierung und Umgestaltung des Bauprojekts „Haus der Bildung“.
  2. Die Erteilung des Auftrags an die Architekten für die Stufe 2 (Lph. 4, Lph. 5 sowie vorgezogen Lph. 6-8 ausschließlich für Abriss- und Schadstoffsanierungsarbeiten) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Beschlussfassung durch den Kreistag des Rhein-Erft-Kreises, wenn die Kosten-schätzung/-berechnung eine Überschreitung des aktuellen Kostenrahmens von 21 Mio. EUR vorsieht.

Begründung:

Die unterzeichnenden Fraktionen halten das Projekt „Haus der Bildung“ für eine zentrale Zukunftsaufgabe des Rhein-Erft-Kreises. Sie unterstützen den Landrat darin, den gerade auch im anstehenden Strukturwandel zentralen Bildungssektor gut aufzustellen und zu vernetzen.

Die Fraktionen teilen die in der Verwaltungsvorlage 111/2022 gemachten Ausführungen:
„Für Menschen jeder Altersgruppe soll zukünftig ein gemeinsames Netzwerk mit allen bildungsrele-vanten Beratungs- und Entwicklungsangeboten zu Verfügung stehen. Ausschlaggebend hierfür sind eine Zusammenführung aller Akteure und eine stetige Weiterentwicklung des Bildungsbereiches. Das Haus der Bildung soll dies unter einem Dach miteinander verbinden und als Anlaufstelle für Beratungssuchende dienen. Ziel ist hierbei die Vernetzung verschiedener Bildungseinrichtungen und -projekte sowie die Schaffung begünstigender Synergieeffekte. Das Haus der Bildung stellt Räume und Infrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger sowie Bildungsanbieter zu Verfügung, mit dem Ziel, die lokalen Bildungsangebote zu unterstützen.“

Gleichwohl bietet jeder Bau, insbesondere auch jeder Umbau eines älteren Gebäudes, Risiken. Daher ist es wichtig, die Baumaßnahmen auch politisch durch die Fraktionen mit einem geeigneten Controllingprozess zu begleiten. Dies erfolgt in regelmäßigen Abständen und falls nötig auch kurzfristig durch den eigens dazu eingerichteten Arbeitskreis.

Die Kostenentwicklung sollte über das Gesamtprojekt betrachtet und bewertet werden. Eine alleinige Kostenbetrachtung beschränkt auf einzelne Vergaben wird als nicht „verfahrensgerecht“ angesehen (Möglichkeiten einer Kompensation durch andere Gewerke/Gegenmaßnahmen). Deshalb wird eine erneute Beschlussfassung dann erforderlich, wenn mit einer Überschreitung des Gesamtkostenrahmens zu rechnen ist.

Die Kreisverwaltung und der Kreistag sind gleichermaßen daran interessiert, die Kosten durch die Inanspruchnahme von geeigneten Förderprogrammen zu senken. Über Fortschritte bei der Fördermittelakquise wird ebenfalls im Arbeitskreis Hochbau berichtet.