Anfrage zu offenen Haftbefehlen im Rhein-Erft-Kreis
Anfrage zum Polizeibeirat
18.09.2024 Anfrage FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Klein,
auf Grundlage eines Berichts, wonach bundesweit fast 146.000 Personen mit offenen und noch nicht vollstreckten Haftbefehlen gesucht werden, möchte ich eine Anfrage zur Situation im Rhein-Erft-Kreis stellen. Laut dem Bericht entfallen auf Nordrhein-Westfalen insgesamt 27.613 offene Haftbefehle, darunter 611 wegen Sexualstraftaten, 319 wegen Mordes und 317 wegen Totschlags. Diese Zahlen verdeutlichen die Dringlichkeit einer genauen Überprüfung und Darstellung der Lage in unserem Kreis.
Die hohe Zahl offener Haftbefehle, insbesondere in den Bereichen schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag und Sexualdelikte, wirft verschiedene sicherheitsrelevante Fragen auf, die auch auf kommunaler Ebene von großer Bedeutung sind. Eine unzureichende oder verzögerte Vollstreckung offener Haftbefehle könnte das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden beeinträchtigen und das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger mindern. Zudem könnte es potenzielle Straftäter ermutigen, sich weiter der Vollstreckung zu entziehen, was nicht nur für das unmittelbare Umfeld, sondern für die gesamte Region erhebliche Konsequenzen haben kann.
In Anbetracht dieser Tatsachen ist es von öffentlichem Interesse, mehr Transparenz über die Anzahl und Art der offenen Haftbefehle auf lokaler Ebene zu schaffen sowie Einblick in die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zur Vollstreckung dieser Haftbefehle zu erhalten. Dies ist umso wichtiger, als eine effiziente Strafverfolgung zur Prävention weiterer Straftaten und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung beiträgt.
Daher möchten wir folgende Fragen an den Polizeibeirat richten:
- Wie viele offene Haftbefehle bestehen aktuell im Rhein-Erft-Kreis, aufgeschlüsselt nach Delikten, insbesondere in den Bereichen schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, Sexualstraftaten und Diebstahl?
- Welche Maßnahmen werden von den zuständigen Behörden im Rhein-Erft-Kreis ergriffen, um die Vollstreckung dieser Haftbefehle zu beschleunigen und sicherzustellen? Gibt es besondere Herausforderungen oder strukturelle Hindernisse, die eine zeitnahe Vollstreckung erschweren?
- Wie sieht die personelle und technische Ausstattung im Rhein-Erft-Kreis aus, um die Vollstreckung offener Haftbefehle effektiv zu unterstützen? Sind zusätzliche Ressourcen geplant oder notwendig, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und die Zahl der offenen Haftbefehle zu verringern?
Die Beantwortung dieser Fragen würde wesentlich zur Klärung der aktuellen Sicherheitslage im Rhein-Erft-Kreis beitragen und helfen, mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Vollstreckungspraxis zu identifizieren. Auch vor dem Hintergrund des landesweiten Vergleichs ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Situation vor Ort von Bedeutung, um gezielte politische Entscheidungen und eventuelle Anpassungen bei der Ressourcenzuweisung vorzunehmen.
Eva Fielitz
stv. Landrätin, Mitglied des Kreisvorstandes kraft Amtes mit beratender Stimme
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