Jobticket für Beschäftigte der Kreisverwaltung und der kreiseigenen Gesellschaften
Antrag zum Kreisausschuss
15.03.2023 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis
Sehr geehrter Herr Landrat,
die Kreistagsfraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP im Rhein-Erft-Kreis beantragen für die Sitzung des Kreisausschusses, den Antrag der Fraktion DIE LINKE wie folgt zu ändern und dann zur Abstimmung zu stellen:
Beschlussvorschlag:
- Der Rhein-Erft-Kreis zahlt den Beschäftigten der Kreisverwaltung ab dem 1. Juli 2023 einen Zuschuss von 33 Prozent der Kosten des über die REVG abzuschließenden Abonnements des Deutschland-Tickets.
- Die notwendigen Finanzmittel werden im Kreishaushalt bereitgestellt.
- Die Vertreterinnen und Vertreter des Rhein-Erft-Kreises in den vom Kreis beherrschten Gesellschaften werden angewiesen, in den Organen dieser Gesellschaften sicherzustellen, dass die Beschäftigten dieser Gesellschaften ebenfalls einen entsprechenden Zuschuss für das Abonnements des Deutschland-Ticket erhalten.
Begründung:
Die Verkehrsminister des Bundes und der Länder haben beschlossen, das Deutschlandticket auch als Jobticketvariante zusätzlich vergünstigt einzuführen. Wenn Arbeitgeber das Deutschland-Ticket mit 33 Prozent bezuschussen und es als Jobticket bei den Verkehrsgesellschaften beantragen, kostet das Deutschlandticket insgesamt noch einmal 5 Prozent weniger. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist zudem steuerfrei.
Der Zuschuss sollte nur für die Beschäftigten gezahlt werden, die tatsächlich auch ein Abonnement für das Deutschlandticket abschließen. Der Zuschuss sollte davon abhängig gemacht werden, dass das Abonnement bei der kreiseigenen Verkehrsgesellschaft abgeschlossen wird.
Für die Beschäftigten erfolgt eine Reduzierung des Ticketpreises von aktuell 49 Euro um 38 % oder um 18,62 Euro auf 30,38 Euro.
Die sonstigen Bedingungen des Deutschlandtickets, insbesondere dass es bundesweit im Nahverkehr genutzt werden kann, bleiben dabei erhalten. Der Kreis sollte diese Möglichkeit im Interesse seiner Beschäftigten, des Umweltschutzes und zur Unterstützung der Entwicklung eines attraktiven öffentlichen Personennahverkehrs nutzen. Entsprechende Finanzmittel zur Bezuschussung des Deutschlandtickets sind daher im Rahmen der Haushaltsplanung einzustellen und zu beschließen.
Damit auch die Beschäftigten der kreiseigenen Gesellschaften in den Genuss der Bezuschussung kommen, sind die Vertreter des Kreises in den Organen dieser Gesellschaften entsprechend anzuweisen.
Gegenüber dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, ergeben sich folgende Veränderungen:
- Das zu erwerbende Produkt heißt Deutschlandticket, nicht 49-Euro-Ticket.
- Es kostet aktuell 49 Euro, soll aber auch dann noch als Job-Ticket genutzt werden können, wenn sich dieser Betrag ändert.
- Der Kreiszuschuss sollte 33 Prozent und nicht nur 25 Prozent betragen, um das Produkt noch attraktiver zu machen und einen höheren Anreiz zu setzen, es auch zu erwerben.
- Es sollte klar formuliert werden, dass der Zuschuss nur für das Abonnement des Deutschlandtickets gezahlt wird. Bei Kündigung des Abonnements sollte kein Zuschuss gezahlt werden dürfen.
- Der Abonnementsvertrag sollte mit der kreiseigenen REVG abgeschlossen werden müssen.
Dr. Christian Pohlmann
Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion
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