Antrag auf Einrichtung des Runden Tisch Wasser

Antrag zum Kreisausschuss

01.05.2021 Anträge FDP-Fr

Sehr geehrte Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP beantragen den Punkt in die Tagesordnung der Sitzung am 24. Juni 2021 aufzunehmen und wie folgt zu beschließen:

Der Runde Tisch zum Thema Wasser wird wie beschlossen einberufen.

Aufgabe des Runden Tisches Wasser ist die Erörterung und die Anhörung von Expert*innen rund um das Thema Wasser im Rhein-Erft-Kreis, wie z.B. Wasserqualität, Nitrateintrag durch Düngung, vierte Klärstufe in Wasserwerken, Hochwasser- und Grundwasserschutz, Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Kreis, Rheinwassertransportleitung u.v.m.

Teilnehmer*innen des Runden Tisches sind die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie sowie Mitglieder des Naturschutzbeirates. Der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie übernimmt die Sitzungsleitung. Der Runde Tisch tagt öffentlich. Über die Tagesordnung des Runden Tisches und mögliche Einladungen an Expert*innen entscheidet der Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie und der Naturschutzbeirat. Beide Gremien können somit Expert*innen laden. Es sollen jedoch nicht mehr als drei Fachbeiträge pro Sitzung des Runden Tisches erfolgen. Über die Ladung der Experten*innen wird im Vorfeld eine Abstimmung durch die jeweiligen Sprecher*innen der Fraktionen im Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie und den Vorsitzendenden des Ausschusses Umwelt, Kreisentwicklung und Energie sowie des Naturschutzbeirates herbeigeführt (es gilt hierbei das Ergebnis der einfachen Mehrheit).

Der Runde Tisch fällt keine Beschlüsse; nur der Kreisausschuss, der Kreistag und der Naturschutzbeirat können im Rahmen ihrer rechtlich zugewiesenen Zuständigkeiten Beschlüsse fällen. Die Terminvorgaben der Verwaltung für die zwei Sitzungen des Wassertisches in 2021 werden begrüßt. Die Sitzungen sind am 16.09.2021 um 16:00 Uhr und am 10.11.2021 um 16:00 Uhr. Für 2022 werden zum aktuellen Stand drei Sitzungen angestrebt.

Für die erste Sitzung (August oder September) soll jeweils ein/e Vertreter*in des Umweltministeriums, des VKU und eines Umweltverbandes (z.B. BUND, NABU, LNU) eingeladen werden, die über die Novelle des Landeswassergesetzes (LWG NRW) berichten und die Änderungen aus der jeweiligen Sicht erläutern und bewerten.

Für die zweite Sitzung im Jahr 2021 ist eine Abstimmung der zu ladenden Expert*innen zwischen den oben genannten Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie und der Naturschutzbeirates herbeizuführen.

Begründung:

Siehe Haushaltsbeschluss (Drucksache 245/2021).

			

				
				

Dr. Christian Pohlmann

Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

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