Klimawandelfolgen

Antrag zum Kreisausschuss

20.04.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rhein-Erft-Kreis

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP beantragen:

Beschlussentwurf:

Der Rhein-Erft-Kreis bereitet sich organisatorisch auf die Thematik der Klimafolgenanpassung vor. Es ist sicherzustellen, dass der Kreis Empfehlungen für sich und die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises erarbeitet, um bei allen planerischen Maßnahmen entsprechend vorzusorgen.

In einem ersten Schritt ist daher ein Klimafolgenanpassungskonzept für den Rhein-Erft-Kreis zu erarbeiten. In einem zweiten Schritt wird daraus ein Handlungskonzept für die Kommunen entwickelt.

Es werden im Haushalt 2021 60.000 € und im Haushalt 2022 80.000 € in einem Haushaltstitel Klimafolgenanpassung bereitgestellt.

Begründung:

Die Sommer der Jahre 2018, 2019 und 2020 zählen zu den trockensten Jahren seit Beginn der Wetteraufzeichnungen.

Die Regio Köln Bonn hat einen Prozess zur Entwicklung einer Klimafolgenvorsorgestrategie (KMVS) für die Region im Jahr 2017 gestartet, um frühzeitig auf mögliche klimatische, aber auch demografische Veränderungen vorzubereiten sowie die regionalen und kommunalen Akteure für eine notwendige Anpassung an den Klimawandel zu sensibilisieren.

Die vorliegende Klimawandelvorsorgestrategie wurde im Rahmen des EFRE-Projektaufrufs (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) „Regio.NR W“ von der Europäischen Union (EU) und vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULN V) gefördert (Region Köln/Bonn e.V. 2019a).

Daraus ergeben sich Handlungsfelder für den Rhein-Erft-Kreis.

Daher sollte der Kreis für sich und die Beratung der Kommunen ein Amt/Abteilung/Referat/ für Klimawandelfolgenanpassung aufbauen (1 Projektleitung und vorerst eine Sachbearbeitung). Hier sollen Empfehlungen für den Kreis, aber vor allem für die Kommunen erarbeitet werden, die sie bei allen planerischen Maßnahmen berücksichtigen können.

Allerdings soll im ersten Schritt ein Klimaanpassungskonzeptes für den gesamten Kreis erarbeitet werden, durch externe Büros, vgl. hierzu Stadt Münster.

Dieses Konzept soll folgende Schritte umfassen:
• Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und ihrer Beeinflussung durch das Klima
• Identifizierung und Priorisierung der Handlungsbedarfe
• Erarbeitung einer kommunalen und kreisweiten Gesamtstrategie
• Maßnahmenkatalog
• Akteursbeteiligung
• Controlling
• Öffentlichkeitsarbeit

Im zweiten Schritt soll ein kreisweites kommunales Handlungskonzept – hinterlegt mit Zeit- und Kostenvorgaben – erarbeitet werden, in dem die vorgeschlagenen Maßnahmen daraufhin überprüft werden, inwieweit
– die vom Gutachter erarbeiteten Maßnahmen und Vorschläge sinnvoll und umsetzbar sind,
– welche Hemmnisse einer Umsetzung entgegenstehen und
– wie hoch die Kosten für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen sind.

			

				
				

Dr. Christian Pohlmann

Vorsitzender der FDP Rhein-Erft, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion

mehr erfahren