Verfahren zur möglichen Änderung der Fristen für Dichtheitsprüfung begonnen
30. Dezember 2005, Kreisverband
Auf Dr“ngen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP hat die Landesregierung mit einem Vorabauszug aus einem Protokollerlass für alle Baubehörden bekräftigt, dass es beabsichtigt ist, schon in Kürze die Regelung der Dichtheitsprüfung aus systematischen Gründen in das Landeswassergesetz zu übernehmen.“ „Dann könnten rechtsverbindlich auch die Fristen geschoben werden“, so Horst Engel MdL.“